Der Mieter einer Wohnung ist verstorben. Was ist zu tun ?
Schriftliche Information an den zuständigen Sachbearbeiter mit Übersendung der Sterbeurkunde
1. Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung weiterbewohnen wollen oder ggf. den Mietvertrag übernehmen wollen
2. Sofern das vorgenannte nicht zutrifft, ist die Wohnung von den Erben zu kündigen.
3. Sollten Sie das Erbe ausschlagen, dann wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen und uns die Schlüssel der Wohnung zukommen lassen könnten.
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