Die Gewerbeerlaubnis Eine Gewerbeanmeldung kann in gewissen Branchen eine Gewerbeerlaubnis erfordern, die von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgestellt wird. Diese muss vor der Gewerbeanmeldung eingeholt und bei der Anmeldung eingereicht werden. Wer sich hier nicht sicher ist, kann bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde nach Fragen, ob für sein Gewerbe eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. Ohne Gewerbeerlaubnis wird in den betreffenden Bereichen kein Gewerbeschein ausgestellt. Nutzungskonzept und Mietzweck Um Ihnen passende Räume aus unserem Bestand anbieten zu können, sollten Sie uns Ihr Nutzungskonzept und den Mietzweck kurz schildern. Möglicherweise sind die Räumlichkeiten, für die Sie sich interessieren aufgrund von aufwändigen Um- und Einbauten sowie vielfältiger behördlicher Auflagen nicht geeignet und wir können hier nach Alternativen für Sie suchen. Die Schufa-Auskunft und sonstige Unterlagen zur Bonitätsprüfung Sowohl bei Wohnungs-, als auch bei Gewerbemietern ist die Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft Bedingung. Sofern Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben, ist die Vorlage einer aktuellen BWA erforderlich. Ferner benötigen wir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres vorherigen Vermieters.
Das notarielle Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel Diese Urkunde wird seitens unserer Auftraggeber grundsätzlich gefordert. Ein notarielles Schuldanerkenntnis wird in der Regel mit einer Unterwerfungsklausel versehen. Hierunter ist die Erklärung des Schuldners zu verstehen, sich innerhalb einer vollstreckbaren Urkunde zu Gunsten seines Gläubigers wegen der in ihr enthaltenen Ansprüche der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Von diesem Titel bekommt der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung. Mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung kann der Gläubiger über einen Gerichtsvollzieher die Schuld zwangsweise einholen und die Herausgabe der Mietsache verlangen. Die Unterwerfungsklausel verschafft dem Gläubiger einen Vollstreckungstitel ohne Einschaltung eines Gerichts. Das erspart beiden Vertragsparteien unnötige Anwalts- und Prozesskosten. Der Mieter ist selbstverständlich durch die vertraglichen Regelungen geschützt. Sicherheitsleistung/Kaution Im Mietvertrag wird grundsätzlich vereinbart, dass eine Mietsicherheit zu leisten ist. Die Kaution bei unseren Gewerbemietverträgen beträgt drei Bruttowarmmieten zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie haben hier folgende Wahl:
1. Ihre Barkaution wird vom Vermieter auf ein gesondertes Kautionskonto eingezahlt
2. Die Verpfändung eines Sparbuches
3. Die Übergabe einer Bankbürgschaft Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Versicherungen akzeptieren. Die Kaution ist zum Vertragsbeginn fällig und muss vor Übergabe des Mietobjektes hinterlegt sein.