Seit 1919 ein starkes Fundament für Ihre Immobilien

Gründung einer WEG

Bei der Aufteilung einer Immobilie und Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind viele Aspekte zu berücksichtigen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss detailliert mit der Teilungserklärung abgeglichen werden und die Zuordnung der Flächen, insbesondere der Sondernutzungsrechte, muss klar geregelt sein. Wir stehen Ihnen und dem beauftragten Notar mit unserem Wissen aus der Praxis zur Seite, um mit einer sorgfältigen Gründung einer WEG Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Dafür prüfen wir die technischen Grundlagen und bringen unsere langjährige Erfahrung bei der Auslegung von Teilungserklärungen mit ein, um so klare Regelungen zu schaffen.

Sollten Sie an diesen Themen näher interessiert sein, kontaktieren Sie bitte unsere Hachmann WEG-Verwaltung. Über 70 Eigentümergemeinschaften nutzen seit vielen Jahren unser Serviceangebot.